Kapitel 1 |
Ralf Wagner Leitfaden
Volkswirtschaftslehre © 1996-2009 Übersicht | PDF-Druckversion | Übungsaufgaben | AM 2 » |
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1.
Grundbegriffe des Wirtschaftens |
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Nicht vom
Wohlwollen der Metzger, |
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Wirtschaften Effektivität Effizienz |
Die
Notwendigkeit des Wirtschaftens besteht im Konflikt
zwischen der Knappheit der Güter und den in der
Tendenz unbegrenzten Bedürfnissen. Dabei werden Wirtschaften
als planvolles Handeln zur Bedarfsdeckung und Wirtschaft
als Einrichtungen und Verfahren zur
Bedarfsdeckung definiert. Diesem Zielkonflikt
entspringt die Forderung nach
im Umgang mit Gütern und Ressourcen (Effizienzprinzip; Effizienz = unter den jeweiligen Bedingungen größtmögliche Effektivität), welches die Maßstäbe wirtschaftlichen Handelns begründet. |
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Die
Lösung des Konflikts erfolgt durch die Maximierung des
Erfolgs
Solche konkreten Wahlentscheidungen können sein:
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Zur
Veranschaulichung der Alternativen wird die Transformationskurve
(auch: Produktionsmöglichkeitenkurve) verwendet. |
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Abb. 1-1: |
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Opportunitätskosten | Die
auf den beiden Achsen abgetragenen Güter X1
und X2 können von einer Volkswirtschaft
entsprechend ihrer Produktionsmöglichkeiten hergestellt
werden - entweder ausschließlich X1 oder X2
bei Verzicht auf das jeweils andere Gut (Achsenabschnitte)
oder aber in Kombination entlang der Transformationskurve. Deren Verlauf ist abhängig von den Grenzproduktivitäten (Kapitel Angebotsanalyse) der beiden Gütererzeugungen. Ein Verzicht in der Herstellung von X1 ermöglicht eine Mehrproduktion von X2 (Strecke AB). Dabei wird der Verzicht auf X1 auch als Opportunitätskosten für die Herstellung von X2 bezeichnet. Die Güterkombination von C schöpft die Produktionsmöglichkeiten nicht voll aus und wird daher als suboptimal bezeichnet, diejenige von D hingegen kann nur mit Produktivitätssteigerungen und/oder Arbeitsteilung mit einer anderen Volkswirtschaft erreicht werden. |
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Ökonomisches Prinzip | Man unterstellt - was je nach Definition von Erfolg und Aufwand umstritten ist - , dass alle Wirtschaftssubjekte diese Entscheidungen ständig und überall rational treffen, sie sich als homo oeconomicus verhalten, und dabei die Maßstäbe wirtschaftlichen Handelns berücksichtigen. Diese werden als Ökonomisches Prinzip bezeichnet, welches wiederum in zwei Richtungen unterschieden wird: (1) Minimalprinzip: Erzielung eines bestimmten Erfolges mit einem minimalen Aufwand und (2) Maximalprinzip: Erzielung eines maximalen Erfolges mit einem bestimmten Aufwand. | |
Übungsaufgabe Erfolgsrelationen |
Das Ergebnis
solcher Entscheidungen wird mit den Erfolgsrelationen
wirtschaftlichen Handelns bewertet
Dabei handelt es sich bei Rentabilität und Wirtschaftlichkeit um Wert- und bei den Produktivitäten um Mengenrelationen (nur bei Aggregationen als Wertkennzahl). |
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Produktionsfaktoren | Für
das Unternehmen werden diese Erfolgsrelationen zwischen
Input- und Output-Größen gebildet. Bei den
Inputgrößen handelt es sich um die Produktionsfaktoren
(Arbeit, Kapital, Boden, Information und Organisation
mitunter gesondert betrachtet). Für ihre Inanspruchnahme
werden Faktorentgelte (Lohn, Zins, Rente) gezahlt,
welche dem Unternehmen Kosten in gleicher Höhe
verursachen (Faktorkosten). |
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Kosten, Erlöse und Gewinn | Als
Output verlassen das Unternehmen die Güter und
Dienstleistungen (kurz: Güter), die für den Markt
hergestellt wurden und dort angeboten werden. Besteht
eine entsprechende Nachfrage, kommt es zum Handel
(Transaktion = Leistung gegen Gegenleistung) und
zur Preisbildung. Dabei erzielt das
Unternehmen Erlöse als Produkt aus
Verkaufspreis mal verkaufter Menge.
Nach Abzug der Kosten von den Erlösen ergibt sich der Gewinn als Residualgröße.
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ceteris-paribus-Klausel | Um unter der schon an dieser Stelle sichtbar werdenden Vielfalt der Abhängigkeiten genaue Ursache-Wirkungs-Beziehungen verdeutlichen zu können, findet die ceteris-paribus-Klausel Anwendung (abgekürzt: c.p.), welche besagt, dass man jeweils nur eine der vielen Ursachen verändert, um dadurch ihre Auswirkungen zu beschreiben oder kurz gesagt: unter sonst gleichen Bedingungen. | |
Teilgebiete der Volkswirtschaftslehre | ||
Mikroökonomie | Die
klassische Volkswirtschaftslehre untergliedert sich in
drei Teilgebiete, welche aufeinander aufbauen. Zunächst
untersucht die Mikroökonomie das Verhalten der
einzelnen Wirtschaftssubjekte (der Haushalte und der
Unternehmen) unter bestimmten, zunächst idealtypischen,
dann aber immer mehr an die Realität angenäherten
Rahmenbedingungen. |
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Abb. 1-2: Repetitorium Mikroömkonomie |
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Mit
der Untersuchung der wirtschaftlichen Tätigkeit der
Unternehmen aus gesamtwirtschaftlicher Sicht bildet
Mikroökonomie die Verbindung zur
Betriebswirtschaftslehre, mit der Untersuchung der
Haushalte stellt sie die Verknüpfung zum Marketing her. |
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Aufbauend
auf diesen Aussagen widmet sich die Makroökonomie
der Gesamtheit wirtschaftlicher Akteure, also z.B. aller
Unternehmen oder aller Haushalte, sowie dem Staat sowie
die Integration aller in die Weltwirtschaft. Dabei werden
zunächst die Ergebnisse der mikroökonomischen Theorie
übertragen, dann aber unter verschiedenen Aspekten
modifiziert. Neben Aussagen über die
gesamtwirtschaftlichen Märkte, z.B. über den Güter-
oder den Geldmarkt, ist besonders das Zusammenwirken
aller Märkte von Bedeutung und insbesondere deren (unterstelltes)
Streben nach einem Gleichgewicht. Insbesondere die Geschichte der Makroökonomie ist geprägt von unterschiedlichen wirtschaftstheoretischen Schulen [Kapitel 20], wie z.B. der Klassik, der Neoklassik, des Keynesianismus oder aber auch des Marxismus. Obwohl in einigen Aussagen äußerst konträr, so leisten doch alle einen Beitrag zum Gesamtbild der heutigen Volkswirtschaftslehre. Am deutlichsten unterscheiden sich die Schulen in ihren Vorstellungen über das Wirken der Märkte sowie die Aufgaben des Staates, insbesondere den Umfang seiner wirtschaftlichen Tätigkeit. |
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Abb. 1-3: Repetitorium Makroökonomie und Verbindung zur Wirtschaftspolitik |
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Damit bestimmen sie noch deutlicher als in der Makroökonomie das dritte Teilgebiet der VWL, die Wirtschaftspolitik. Diese wird allgemein als angewandte Mikro- und Makroökonomie definiert und untersucht Anforderungen an die wirtschaftliche Tätigkeit des Staates und deren mögliche Folgen, wie zum Beispiel in der Finanzpolitik. | ||
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