Kapitel 7 |
Ralf Wagner Leitfaden
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7.
Marktformen und Preisbildung |
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Marktverhalten
Marktformen
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Im
Arbeitsmaterial 2 wurde das Idealbild eines Marktes
untersucht - eines Marktes mit freier Konkurrenz, auf dem
die Akteure, Anbieter wie Nachfrager, quasi chancengleich
agieren. In den dann folgenden Abschnitten wurden
Anbieter und Nachfrager bezüglich ihres Marktverhaltens
näher untersucht. Dieses Verhalten läßt es
unwahrscheinlich erscheinen, daß freie Konkurrenz der
einzige und dauerhafte Zustand ist, in dem sich ein Markt
befinden kann. Die jeweiligen Ziele der Marktteilnehmer
werden sich unter bestimmten Bedingungen besser oder
schlechter verwirklichen lassen, was die jeweils andere
Marktseite begünstigt - von den Interventionen des
Staates einmal ganz abgesehen. Eingehend auf die
unterschiedlichen Marktbedingungen ändert sich das Marktverhalten
der Teilnehmer. Im wesentliches läßt sich dieses in
drei Gruppen einteilen:
In einer Volkswirtschaft liegen alle drei Formen von Marktverhalten gleichzeitig vor, wobei bestimmte Tendenzen zeitweilig festzustellen sind. Die Märkte befinden sich also in jeweils unterschiedlichen Zuständen. Um diese darzustellen, hat der Volkswirt Walter Eucken die verschiedenen Formen, die Märkte annehmen können, im sog. Quantitativen Marktformenmodell dargestellt. Quantitativ deshalb, weil die Gliederung nach der Anzahl der Marktteilnehmer erfolgt (unabhängig von deren jeweiligen Marktanteilen). |
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Abb. 7-1: Marktformen nach Eucken | ||
Reinhard Selten, Nobelpreisträger
1994 Freie Konkurrenz, Oligopole und Monopole |
Je nach
Marktform weichen die Preisbildungen vom Ideal bei freier
Konkurrenz ab, wobei hier gilt, je geringer die Anzahl
der Marktteilnehmer einer Gruppe, desto besser deren
Stellung auf dem Markt und desto besser deren Chance, die
Preisbildung in ihrem Sinne beeinflussen zu können.
Nach der Preisbildung bei freier Konkurrenz, die schon ausführlich behandelt wurde, sind Oligopolpreisbildung und Monopolpreisbildung von Bedeutung. Aufgrund ihres gesamtwirtschaftlichen Anteils haben die Oligopole auch zahlreiche Wissenschaftler veranlaßt, Modelle zu entwickeln, die ihre Preisbildung simulieren. Genannt seien z.B. die von Stackelberg und die Spieltheorie, zu der der NP Selten einen wesentlichen Beitrag geleistet hat. Alle sog. Oligopolmodelle gelten jedoch als kompliziert. In der üblichen Vorstellung von Monopolen handelt es sich um Angebots- oder Anbietermonopole, d.h. auf dem Markt steht einer regulären Nachfrage nur ein Anbieter gegenüber. Es existiert in diesem Sinne also keine Angbotsfunktion, sie wird durch die individuelle Angebotsfunktion des Monopols ersetzt. Das Monopol ist dadurch in der Lage, die Preis-Mengen-Kombination auf dem Markt so zu bestimmen, daß sie dem Gewinnmaximum des Monopols entspricht. Dieses ist nach den Aussagen von AM 6 bei der Menge zu finden, wo die Grenzkosten des Monopols gleich den Grenzerlösen sind, einen "normalen" Marktpreis gibt es ja nicht. Die Grenzerlöse werden dabei von den Nachfragern, d.h. genauer gesagt von deren Elastizität bestimmt, welche damit einen meist unterschätzten Einfluß auf Monopolpreise haben. Insgesamt ist für die Monopolpreisbildung jedoch eine Verringerung der umgesetzten Menge und eine Erhöhung des Preises im Vergleich zur freien Konkurrenz zu beobachten (vgl. Abb. 2). |
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Abb. 7-2: Monopolpreisbildung | ||
Kartellrecht, Marktanteile, Marktmacht |
Monopole führen
immer zu einer Umverteilung und zu einer Verkürzung von
Renten (sh. Wohlfahrtstheorie) und somit zu einem
gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrtsverlust. Monopole sind
daher im Vergleich zur freien Konkurrenz grundsätzlich
abzulehnen. Dennoch gab und gibt es Gründe, in
bestimmten Branchen Monopole zuzulassen bzw. gar unter
staatlichen Schutz zu stellen. Dies ist dann der Fall,
wenn z.B. durch die Errichtung von Netzen (Bahn-, Gas-,
Wasser- aber auch Telefonnetzen) riesige Kapitalvorschüsse
erbracht werden müssen. Diese der Konkurrenz auszusetzen
bedeutet auch, beim Unterliegen eines Konkurrenten mit
enormen Kapitalverlusten rechnen zu müssen. Um das Entstehen von Monopolen zu verhindern, wurden in allen Industrieländern umfangreiche Kartellgesetzgebungen auf den Weg gebracht. So sind in Deutschland Unternehmeszusammenschlüsse, die zu einem bestimmten und für jeden Markt gesondert zu bestimmenden Marktanteil führen, nicht statthaft, d.h. solche Zusammenschlüsse erhalten vom Kartellamt keine Genehmigung. Erreichen Unternehmen durch "normales" Wachstum einen entsprechenden Marktanteil, so ist zu sichern, daß sie die daraus erwachsende Marktmacht nicht mißbrauchen. Allerdings sind unter Berücksichtigung des Europäischen Binnenmarktes sowohl Marktanteile wie auch Marktmacht neu zu definieren. Darüber hinaus hat der Bundesminister für Wirtschaft die Möglichkeit, Fusionen auch gegen die Entscheidung des Kartellamtes zu genehmigen, wenn diese Zusammenschlüsse im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegen. |
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